Kurz vorweg: Ich bin keine Anwältin, und das hier ist keine Rechtsberatung. Ich fasse zusammen, was in der Verordnung und in den Stellungnahmen von Behörden und Kanzleien steht, mit Quellen zum Nachlesen. Wenn dich etwas davon betrifft, frag jemanden, der das darf.
Das Schreiben, das niemand erwartet
Es kommt an einem Dienstag. Ein Briefumschlag von einer Kanzlei, die du nicht kennst. Drinnen: ein Verstoß, den du nicht verstehst, eine Frist von sieben Tagen, eine Kostennote über ein paar hundert Euro — und ein vorbereitetes Formular zum Unterschreiben.
Und dann passiert das, was fast immer passiert: Du unterschreibst. Weil es schneller vorbei ist. Weil die Frist läuft. Weil ein Anwalt teurer wäre als das, was da steht.
Das ist der Moment, um den es in diesem Artikel geht. Denn diese Unterschrift ist das Teuerste am ganzen Vorgang — teurer als jedes Bußgeld, über das gerade alle reden.
Am 2. August 2026 wird eine neue Pflicht wirksam, und seit Wochen steht überall, dass jetzt jede KI-Nutzung gekennzeichnet werden muss. Das stimmt so nicht. Und weil es nicht stimmt, lohnen sich die zehn Minuten, bevor du aus Vorsicht Dinge tust, die du nicht tun musst.
Was am 2. August wirklich passiert
Zuerst eine Entwarnung, die kaum jemand mitliefert: Der große Teil der KI-Verordnung wurde verschoben.
Der sogenannte Digital Omnibus, im Mai verhandelt und Ende Juni endgültig beschlossen, hat die Fristen für Hochrisiko-Systeme nach hinten geschoben:
| Was | Ursprünglich | Jetzt |
|---|---|---|
| Hochrisiko-Systeme (Anhang III) | 2.8.2026 | 2.12.2027 |
| Hochrisiko in Produkten (Anhang I) | 2.8.2027 | 2.8.2028 |
| Transparenzpflichten (Artikel 50) | 2.8.2026 | bleibt 2.8.2026 |
Was verschoben wurde, hätte dich ohnehin nicht betroffen: Bewerbungssoftware, Kreditvergabe, Grenzkontrolle. Das ist keine Ein-Frau-Firma.
Übrig bleibt Artikel 50 — und der betrifft tatsächlich auch dich. Aber viel enger, als du gerade liest.
Betrifft dich das überhaupt? Drei Fälle, mehr nicht
1. Du hast einen Chatbot auf deiner Website. Dann müssen Besucher zu Beginn erkennen, dass sie mit einer Maschine sprechen und nicht mit dir. Das ist ein Satz in der Begrüßung — mehr nicht.
2. Du veröffentlichst Deepfakes. Also KI-erzeugte Bilder, Videos oder Audios, die echte Menschen, Orte oder Ereignisse nachahmen. Wenn du dich selbst mit KI in ein anderes Bild setzt oder eine Stimme klonst, gehört das gekennzeichnet.
3. Du veröffentlichst KI-Texte zu Themen von öffentlichem Interesse — und hier kommt die Ausnahme, an der fast alles hängt. Die EU-Kommission schreibt auf ihrer eigenen Seite wörtlich:
„Die Offenlegungspflicht gilt nicht, wenn der KI-generierte Text einer menschlichen Überprüfung oder redaktionellen Kontrolle unterzogen wurde und eine natürliche oder juristische Person die redaktionelle Verantwortung für die Veröffentlichung des Inhalts trägt."
Übersetzt: Wenn du deine Texte liest, überarbeitest und unter deinem Namen veröffentlichst, musst du sie nicht kennzeichnen. Genau so arbeite ich selbst — wie das im Alltag aussieht, habe ich hier aufgeschrieben. Auch dann nicht, wenn der erste Entwurf aus einer KI kam.
Dieselbe Behörde formuliert es an derselben Stelle noch direkter: Nicht alle KI-generierten oder manipulierten Inhalte müssen gekennzeichnet werden.
Und was gar nicht betroffen ist: Recherche, Entwürfe, Brainstorming, Übersetzungen, Auswertungen — alles, was intern bleibt und nie veröffentlicht wird.
Die eigentliche Gefahr ist nicht das Bußgeld
In fast jedem Beitrag zu diesem Thema steht dieselbe Zahl: bis zu 15 Millionen Euro oder 3 Prozent des Jahresumsatzes.
Diese Zahl ist für dich die unwichtigste im ganzen Text. Sie stammt aus der Verordnung, sie richtet sich an Behörden, und sie zielt auf Konzerne. Keine Marktaufsicht der Welt schickt dir wegen eines fehlenden Hinweises unter einem Instagram-Bild ein Millionen-Bußgeld.
Der Weg, der dich tatsächlich erreichen kann, ist ein anderer: das Wettbewerbsrecht.
Wenn die Kennzeichnungspflicht als sogenannte Marktverhaltensregelung gilt, ist ein Verstoß automatisch auch ein Wettbewerbsverstoß. Und dann können dich Mitbewerber und klagebefugte Verbände abmahnen — ohne Behörde, ohne Gericht, per Brief.
Ob das so ist, ist nicht geklärt. Eine höchstrichterliche Entscheidung dazu gibt es bislang nicht. Genau in dieser Grauzone gedeihen Abmahnungen, weil niemand dir sagen kann, dass du sicher bist.
Ein Hinweis, den ich ernst nehme: Die Wettbewerbszentrale — also die Einrichtung, die in Deutschland tatsächlich abmahnt — hat bereits im Februar 2026 einen eigenen Leitfaden zur Kennzeichnung KI-generierter Inhalte veröffentlicht. Das ist kein Kanzlei-Blog, der Mandate sucht. Das ist Vorbereitung.
Wenn ein Schreiben kommt: fünf Dinge
Das ist der Teil, den ich mir gewünscht hätte, als ich das erste Mal so einen Brief in der Hand hatte.
1. Unterschreibe nichts. Wirklich nichts.
Dem Schreiben liegt fast immer eine vorbereitete Unterlassungserklärung bei. Sie sieht aus wie eine Formalie, mit der die Sache erledigt ist. Sie ist das Gegenteil.
Eine strafbewehrte Unterlassungserklärung ist ein Vertrag. Du gehst damit eine dauerhafte Verpflichtung ein — und ab dann kostet dich jeder künftige Verstoß eine Vertragsstrafe. Automatisch, ohne neues Verfahren.
Drei Dinge, die dabei fast niemand mitdenkt:
- Sie gilt unabhängig davon, ob die Forderung je berechtigt war. Du kannst hinterher nicht mehr sagen „das war doch gar kein Verstoß".
- Sie endet nicht, wenn sich das Gesetz ändert. Die Rechtslage zu Artikel 50 ist gerade in Bewegung — dein Vertrag wäre es nicht.
- Sie bindet dich weit über den Anlass hinaus, oft in einer Formulierung, die breiter ist als der ursprüngliche Vorwurf.
Wie lange so eine Erklärung genau bindet und ob eine abgewandelte Fassung im Einzelfall der bessere Weg ist, gehört von jemandem beurteilt, der das darf. Was du ohne Beratung wissen musst, ist nur das eine: Unterschreib nicht, bevor jemand draufgeschaut hat.
2. Die Frist im Brief ist nicht dein Naturgesetz
Kurze Fristen sind ein Druckmittel. Sie sollen verhindern, dass du jemanden fragst. Nimm dir den Tag, der nötig ist — das ist fast immer billiger als eine übereilte Unterschrift.
3. Prüfe, ob die Kosten überhaupt gefordert werden dürfen
Und hier steht die Vorschrift, die kaum jemand kennt.
§ 13 Absatz 4 UWG schließt den Anspruch auf Erstattung der Anwaltskosten aus — und zwar ausgerechnet bei Verstößen gegen Informations- und Kennzeichnungspflichten im elektronischen Geschäftsverkehr und in Telemedien. Also genau der Kategorie, in die eine fehlende KI-Kennzeichnung auf einer Website fällt.
Mahnt ein Mitbewerber dich deswegen ab, kann er seine Anwaltskosten also nicht von dir verlangen. Und für die erste Abmahnung gegen kleine Unternehmen ist zusätzlich die Vertragsstrafe ausgeschlossen.
Noch praktischer: Eine Abmahnung muss selbst angeben, dass der Kostenerstattungsanspruch ausgeschlossen ist. Tut sie das nicht und verlangt trotzdem Geld, ist sie formal fehlerhaft — und daraus entsteht ein Gegenanspruch.
Zwei Einschränkungen, die dazugehören: Das gilt für Mitbewerber. Verbände wie die Wettbewerbszentrale können nach anderen Regeln Kostenpauschalen verlangen. Und ob Artikel 50 im Einzelfall unter diese Vorschrift fällt, ist Auslegungssache und nicht entschieden. Beides gehört im Ernstfall geprüft, nicht angenommen — aber es gehört auch gewusst, bevor du eine Rechnung bezahlst, die vielleicht gar nicht offen ist.
4. Schau nach, wer da schreibt
Abmahnen darf nicht jeder. Es braucht ein echtes Wettbewerbsverhältnis oder einen klagebefugten Verband. Ein wildfremder Dritter, dem deine Website nicht gefallen hat, gehört zu keiner der beiden Gruppen.
5. Hol dir jemanden, der das darf — und zwar für dein Land
Bei einer Abmahnung ist eine Stunde anwaltliche Prüfung fast immer die günstigste Position auf der Rechnung. Wenn du einen Rechtstexte-Dienst nutzt, ist dort oft eine Erstberatung dabei. Das ist der Moment, sie zu nutzen.
Und dazu eine Sache aus eigener Erfahrung, weil sie öfter zutrifft, als man denkt: Ich sitze mit meinem Unternehmen in Irland. Die gängigen deutschen Rechtstexte-Dienste passen für mich deshalb nur zum Teil. Sie bauen auf deutschem Recht auf — und für ein irisches Unternehmen ist ein Impressum nach deutschem Recht nicht einfach „sicherheitshalber mehr", sondern verweist zum Teil auf die falschen Gesetze und die falschen Behörden.
Wenn du in Österreich oder der Schweiz sitzt, hast du dasselbe Problem in kleiner.
Die Regel dahinter ist einfach: Die Kennzeichnungspflicht aus Artikel 50 gilt EU-weit gleich, weil sie aus einer Verordnung kommt. Alles drumherum ist nationales Recht. Impressum, Datenschutzerklärung und vor allem der Abmahn-Weg über das Wettbewerbsrecht folgen nationalen Regeln. Und deutsches Wettbewerbsrecht kann dich auch dann erreichen, wenn du woanders sitzt, sobald du auf den deutschen Markt zielst.
Nimm also nicht die erste Vorlage, die im Netz oben steht. Frag jemanden, der weiß, wo du sitzt und wohin du verkaufst.
Was du bis zum 2. August tun kannst
Kurz, weil es kurz ist:
- Chatbot auf der Seite? Einen Satz in die Begrüßung, der sagt, dass hier eine KI antwortet.
- KI-Bilder oder -Videos von echten Personen oder Orten? Kennzeichnen.
- Deine Blogtexte, Newsletter, Angebotsseiten? Wenn du sie liest, überarbeitest und verantwortest: nichts zu tun.
- Und das Wichtigste: kennzeichne nicht vorsorglich alles. Ein „mit KI erstellt" unter einem Text, den du selbst überarbeitet und verantwortet hast, ist nicht nur unnötig — es kann selbst irreführend sein, und es entwertet deine Arbeit.
Bei Rechtsthemen ist der Austausch mit anderen, die vor derselben Frage stehen, oft mehr wert als der zehnte Blogartikel. Genau darüber tauschen wir uns in meiner kostenlosen Community „KI — aber richtig" aus — dort liegen auch die Vorlagen und Workflows aus meinen Videos. Und wenn du das nicht allein, sondern begleitet machen willst: In der KI Business Community gibt es dafür monatliche Live-Calls, Workshops und die MACHZEIT!-Challenge.
Häufige Fragen
Muss ich meine mit KI geschriebenen Blogartikel kennzeichnen?
In aller Regel nicht. Die Offenlegungspflicht greift laut EU-Kommission ausdrücklich dann nicht, wenn der Text einer menschlichen Überprüfung oder redaktionellen Kontrolle unterlag und eine Person die redaktionelle Verantwortung trägt. Wer seine Texte liest, überarbeitet und unter eigenem Namen veröffentlicht, erfüllt das. Anders sieht es aus, wenn du ungeprüfte KI-Texte zu Themen von öffentlichem Interesse automatisiert veröffentlichst.
Wie kennzeichne ich ein KI-Bild richtig?
Mit einem klaren, gut sichtbaren Hinweis am Inhalt selbst — nicht versteckt im Impressum und nicht nur in den Metadaten. Betroffen sind vor allem Darstellungen, die echte Personen, Orte oder Ereignisse nachahmen. Die EU-Kommission arbeitet an einheitlichen Symbolen dafür.
Gilt die Kennzeichnungspflicht auch für Privatpersonen?
Die Pflichten aus Artikel 50 richten sich an Anbieter und Betreiber von KI-Systemen, also an unternehmerisches Handeln. Rein privates Posten fällt nicht darunter. Die Grenze verläuft dort, wo aus einem Hobby ein geschäftliches Auftreten wird — und die ist im Zweifel unschärfer, als einem lieb ist.
Kann mich wirklich jemand abmahnen, oder ist das Panikmache?
Beides ein bisschen. Der Weg ist rechtlich möglich, wenn Artikel 50 als Marktverhaltensregelung gilt — geklärt ist das nicht. Dass die Wettbewerbszentrale im Februar 2026 einen Leitfaden dazu veröffentlicht hat, spricht dafür, dass das Thema bearbeitet wird. Was du daraus ziehen solltest, ist nicht Angst, sondern Vorbereitung: die drei Fälle prüfen, und wissen, was zu tun ist, wenn Post kommt.
Drohen mir jetzt 15 Millionen Euro Bußgeld?
Nein. Diese Summe ist die gesetzliche Obergrenze für Behörden gegenüber Anbietern von KI-Systemen und richtet sich an Unternehmen ganz anderer Größe. Für ein kleines Business ist der wettbewerbsrechtliche Weg der einzige realistisch relevante — und dort geht es um Abmahnkosten und Vertragsstrafen, nicht um Millionen.
Gilt das auch, wenn mein Unternehmen nicht in Deutschland sitzt?
Die Kennzeichnungspflicht aus Artikel 50 gilt EU-weit gleich, weil sie aus einer Verordnung kommt. Alles drumherum ist nationales Recht: Impressum und Datenschutzerklärung folgen deinem Sitzland, das deutsche Wettbewerbsrecht dagegen kann dich erreichen, sobald du auf den deutschen Markt zielst. Deutsche Rechtstexte-Vorlagen passen für ein Unternehmen mit Sitz außerhalb Deutschlands deshalb nur zum Teil.
Fazit
Drei Sätze, wenn du nur die behältst:
Der große Teil der KI-Verordnung wurde auf Ende 2027 verschoben. Was am 2. August bleibt, ist Artikel 50 — Chatbots, Deepfakes, ungeprüfte Texte zu öffentlichen Themen.
Deine überarbeiteten Texte musst du nicht kennzeichnen. Das steht nicht in einem Blogbeitrag, das steht bei der EU-Kommission.
Und falls doch Post kommt: unterschreib nichts. Die vorbereitete Erklärung im Umschlag ist ein Vertrag, der dich länger bindet als das Gesetz, um das es geht.
Was mich an diesem Thema stört, ist nicht die Regel. Die ist maßvoll und in weiten Teilen vernünftig. Was mich stört, ist, dass Unsicherheit ein Geschäftsmodell geworden ist — und dass am Ende die unterschreiben, die sich am wenigsten wehren können.
Zum Schluss nochmal: Ich bin keine Anwältin. Dieser Text ersetzt keine Rechtsberatung, sondern soll dir die Fragen geben, mit denen du zu einer gehen kannst.
Zum Nachlesen an der Quelle: die EU-Kommission zur Kennzeichnung KI-generierter Inhalte, Artikel 50 im Volltext und § 13 UWG.